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Österreichische Rohstoffstrategie 2030


Österreichische Rohstoffstrategie 2030 (Masterplan Rohstoffe 2030)

Das (damalige) Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) hat am 15.12.2021 den „Masterplan Rohstoffe 2030“ veröffentlicht, in dem Baurohstoffe, Industrieminerale, Metalle und Energieträger sowie die aus Energieträgern produzierten Kunststoffe behandelt werden. Zahlreiche Unternehmensvertreter und das FV-Büro haben sich in diversen Workshops des BMLRT an der Erarbeitung des Masterplans maßgeblich beteiligt.

Der Masterplan basiert auf einem 3-Säulen-Modell:

  1. Versorgung aus heimischen Quellen
  2. Versorgung aus internationalen Zulieferquellen
  3. Smart Production, Kreislaufwirtschaft sowie neue wertschöpfende Technologien und Produkte.

Dieses Kerngerüst wird von Querschnittsthemen (Akzeptanz und Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Automatisierung in Industrie und Verwaltung, Forschung und Entwicklung, Bildung und Ausbildung sowie Dialog, Foresight Policy und umfangreiche Umfeldanalyse) begleitet, die alle Säulen umfassen.

Zwei Maßnahmenpakete umfassen die Politikbereiche Industrie- und Wirtschaftspolitik, Umweltpolitik, Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiepolitik, Außenwirtschaft sowie Sicherheit und Verteidigung. Im Annex 1 sind Maßnahmen dargestellt, die unmittelbar in Angriff genommen werden können. Annex 2 umfasst sämtliche Maßnahmen.

Für Baurohstoffe sind u.a. folgende spezifische Maßnahmen vorgesehen:

  • Durch raumordnerische Instrumente ist der langfristige Zugang zu Lagerstätten mineralischer Rohstoffe zu sichern. Hierfür können die Ergebnisse des Österreichischen Rohstoffplans als Planungsgrundlage herangezogen werden. Mögliche Umsetzungsschritte sind in einem Dialog mit den Bundesländern zu betrachten.
  • Zur Verringerung von verkehrsbedingten Emissionen und straßengebundenen Transportleistungen ist die Erhöhung des höchst zulässigen Gesamtgewichts für LKWs mit schweren Aufbauten, unter Beibehaltung der geltenden Achslasten analog zu den bestehenden Ausnahmen für andere schwere Aufbauten (§ 4 Abs. 7b KFG) anzustreben.
  • Wertstoffhaltige Materialien sind einer möglichst hochwertigen Wiederverwertung zuzuführen. Dies bedeutet beispielsweise, dass eine höherwertige Nutzung einer Verwertung in Form von Massenausgleich vorzuziehen ist. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in den relevanten Materiengesetzen sind zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen (z.B. Tunnelausbruch) zu optimieren. Eine vertiefte Diskussion über konkrete Verwertungsmöglichkeiten einzelner Sekundärrohstoffe einschließlich allfälliger Verwertungsquoten ist zu starten.
  • Zur Verringerung von Emissionen und Verkehrsbelastungen ist ein besserer Anschluss von Rohstofflagerstätten an das Verkehrsnetz sicherzustellen.
  • Eine Harmonisierung der unterschiedlichen länderspezifischen Regelungen betreffend die Landschafts(schutz-) und Naturschutzabgaben bei der Rohstoffgewinnung ist anzustreben. Mögliche Umsetzungsschritte sind in einem Dialog mit den Bundesländern zu betrachten.
  • Es wird angeregt, unbelasteten, verwertbaren Bodenaushub aus dem Abfallregime herauszunehmen (z.B. Aushubkies).

Für das Monitoring der Maßnahmen wurde eine eigener Monitoring-Beirat unter Mitwirkung des Fachverbands eingerichtet, der den Prozess hinsichtlich methodischer, prozessualer und struktureller Aspekte begleitet. Dieser Beirat überprüft Maßnahmen bezüglich deren Umsetzung, erarbeitet Anpassungs- und Verbesserungsvorschläge und erstellt eine entsprechende Dokumentation.

Im Juni 2024 hat das BMF den aktuellen „Monitoring-Bericht 2024“ veröffentlicht. Der Bericht liefert u.a. einen Überblick über die Umsetzung der Maßnahmen und die getroffenen Empfehlungen des Monitoring-Beirats.

Für die Baurohstoffbranche ist insbesondere die Empfehlung relevant, dass im Rahmen der nationalen Umsetzung des Critical Raw Materials Act die lt. den Erwägungsgründen gegebene Möglichkeit genutzt werden sollte, für die nationale Rohstoffversorgung „essenzielle Rohstoffe“ zu definieren, um auch für diese die Dauer der Genehmigungsverfahren – so wie für kritische und strategische Rohstoffe – national zu begrenzen.

Links:

Masterplan Rohstoffe 2030:
https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:040326d3-929a-4d45-be32-e5a2210ca767/Masterplan%20Rohstoffe_barrierefrei.pdf

Monitoring-Bericht 2024:
https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:17984664-822e-4a49-86d6-7a770b20723c/Monitoring_Bericht_2024.pdf